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AgroFuels-Consult ®

 

Inhaber Geschäftsführer CEO/ Owner

 Rainer Herwig  Tögel


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Steuer-Nr.: 116/282/00647

   

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D-06388 Edderitz/Germany

 

Fax.Office +49 (0) 34976-260557

 

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Januar 2019


Herausgeber:

AgroFuels-Consult ®

Inhaber /Owner:

Rainer  Herwig Tögel



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AGB Beratungsleistungen - Stand 01.07.2016

1. Geltung

1.1 Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der Agrofuels-Consult UG .nachfolgend Agrofuels-Consult genannt und für sämtliche Verträge der Agrofuels-Consult  mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommen Beratungsleistungen.

1.2 Soweit Beratungsverträge oder –angebote der Agrofuels-Consult schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkung des Kunden

2.1 Sämtliche Fragen der Agrofuels-Consult  über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Agrofuels-Consult-Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

2.2 Agrofuels-Consult  wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

2.3 Von der Agrofuels-Consult  gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Agrofuels-Consult unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.


3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der Agrofuels-Consult  übernommenen Aufgaben Arbeiten von Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Agrofuels-Consult  eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

4.1 Die Agrofuels-Consult  ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nachhinein dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.2 Für die Rechnungen der Agrofuels-Consult   gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Agrofuels-Consult  berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

4.3 Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Agrofuels-Consult  berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

5.1 Die Agrofuels-Consult  kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Agrofuels-Consult  die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Agrofuels-Consult beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der Agrofuels-Consult  , höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Agrofuels-Consult  mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Agrofuels-Consult  verursacht worden sind.

5.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Agrofuels-Consult  berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der Agrofuels-Consult  dauerhaft unmöglich, so wird die Agrofuels-Consult von ihren Vertragspflichten frei.

5.3 Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der Agrofuels-Consult  zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.

5.4 Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Agrofuels-Consult nicht erbracht.

6. Haftung

6.1 Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, daß der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Agrofuels-Consult ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Agrofuels-Consult  übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

6.2 Agrofuels-Consult  haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Agrofuels-Consult vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

6.3 Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Agrofuels-Consult  verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluß der vertragsgemäßen Tätigkeit.

6.4 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Agrofuels-Consult mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

7.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Agrofuels-Consult  gilt nur deutsches Recht.

7.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Agrofuels-Consult  keine Wirkung, selbst wenn die Agrofuels-Consult ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Edderitz.

8.2 Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Agrofuels-Consult  ist Köthen/Anhalt, in Deutschland. Für Klagen der Agrofuels-Consult  gegen den Kunden ist Köthen/Anhalt gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

 

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